Erläuterung der Kirchenmusikalischen Ausbildungsformen

D-Prüfung / Eignungsnachweis

Diese Ausbildungsform zum Eignungsnachweis als Organist/in ist gedacht für diejenigen, die sich für eine elementare Anleitung zum Organistendienst interessieren. Sie beinhaltet das Erlernen von Liedbegleitung, einfachen Vorspielen und einfacher Orgelliteratur. Bei dem für die Aufnahme entscheidenden Eignungstest wird Folgendes erwartet:

 

- Klavierspiel

Vortrag von zwei einfachen Werken aus verschiedenen Stilepochen

- Allgemeine Musiklehre/Gehörbildung

Kenntnis der Grundlagen der allgemeinen Musiklehre (Tonarten, Tonleitern, Dreiklänge), Bestimmen von Intervallen und Dreiklängen (Dur/Moll).

 

Die Ausbildung (2 Jahre) beinhaltet wöchentlichen Orgelunterricht und wird mit dem Spiel eines Gottesdienstes (möglichst in der Heimatgemeinde) und einer anschließenden kurzen Prüfung über Fragen der musikalischen Gottesdienstgestaltung abgeschlossen. Das Institut für Kirchenmusik erteilt nach der Beurteilung von zwei Dozenten eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.

C-Prüfung

Im Bistum Mainz besteht die Möglichkeit, eine breit angelegte kirchenmusikalische Ausbildung für den nebenamtlichen Dienst als Kirchenmusiker/in zu absolvieren (C-Ausbildung).

 

Sie erfolgt in den Fächern:

 

- Orgelspiel/Chorleitung

- Liturgik/Liturgisches Singen

- Tonsatz/Gehörbildung

- Musikgeschichte/Orgelkunde

 

Die Ausbildung dauert 2-3 Jahre. Sie wird mit der C-Prüfung abgeschlossen und ist eine Qualifikation für den nebenberuflichen eigenverantwortlichen Dienst als Organist/in und Chorleiter/in in einer katholischen Kirchengemeinde. Dieser Abschluss wird in allen deutschen Diözesen anerkannt.

 

Für die Ausbildung ist das Institut für Kirchenmusik des Bistums Mainz verantwortlich. Der Unterricht ist gestaltet als

- Einzelunterricht (Orgelspiel und Stimmbildung),

- Gruppenunterricht (Chorleitung, Liturgiegesang, Theorie)

- Kompaktunterricht (Liturgik, Musikgeschichte, Liturgisches Singen, Kinderchorleitung, NGL, Orgelkunde sowie Chorleitungs-Plenum).

 

Der Abschluss der C-Ausbildung wird durch die Ordnung der C-Prüfung für Kirchenmusiker/innen im Bistum Mainz geregelt. Nähere Informationen hierzu finden Sie, wenn Sie dieses Dokument öffnen.

 

Ausbildung.pdf
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Beide Erläuterungstexte wurden der Internetseite des Institutes für Kirchenmusik Mainz entnommen.